apfelscheune-cannewitz.de
Gastronomie

Mehrwertsteuer Gastronomie: 7% oder 19%? Die klare Antwort

Lorenz Ludwig.

28 sierpnia 2025

Mehrwertsteuer Gastronomie: 7% oder 19%? Die klare Antwort

Spis treści

Als Gastronom oder auch als Verbraucher ist es wichtig, die aktuellen Mehrwertsteuersätze in der Gastronomie zu verstehen. Seit dem 1. Januar 2024 gab es hier wieder eine wichtige Änderung, die den Geldbeutel und die Kalkulation beeinflusst. In diesem Artikel klären wir die entscheidenden Fragen rund um die 7 % und 19 % Mehrwertsteuer im Gastgewerbe.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie 19 % für Speisen vor Ort, 7 % für Außer-Haus-Verkauf

  • Seit dem 1. Januar 2024 gilt für Speisen, die direkt im Restaurant verzehrt werden, wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 %.
  • Für Speisen zum Mitnehmen (Take-away) oder zur Lieferung (Außer-Haus-Verkauf) bleibt der ermäßigte Steuersatz von 7 % bestehen.
  • Die Unterscheidung hängt davon ab, ob eine zusätzliche Dienstleistung (z.B. Sitzgelegenheiten, Geschirr) erbracht wird, die den Verzehr vor Ort ermöglicht.
  • Getränke unterliegen grundsätzlich dem regulären Steuersatz von 19 %, unabhängig vom Verzehrort.
  • Ausnahmen für Getränke mit 7 % sind Leitungswasser sowie Milch und Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milchanteil.
  • Gastronomen müssen ihre Kassensysteme entsprechend anpassen, um die korrekte Besteuerung sicherzustellen und Betriebsprüfungen standzuhalten.

Die Rückkehr zum Regelsatz: 19 % sind wieder Standard im Restaurant

Seit dem 1. Januar 2024 ist es wieder soweit: Der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % gilt nun wieder für Speisen, die direkt vor Ort in der Gastronomie verzehrt werden. Dies markiert das Ende der temporären Mehrwertsteuersenkung auf 7 %, die wir während der Corona-Pandemie zur wirtschaftlichen Entlastung der Branche erlebt haben. Diese Maßnahme, die mehrmals verlängert wurde, ist nun ausgelaufen, und die Gastronomie kehrt zu den alten Regeln zurück.

Der entscheidende Unterschied: Verzehr vor Ort oder Außer-Haus-Verkauf

Der fundamentale Unterschied in der Besteuerung von Speisen liegt darin, ob sie direkt im Restaurant verzehrt werden oder ob sie zum Mitnehmen (Take-away) oder zur Lieferung (Außer-Haus-Verkauf) bestimmt sind. Für den Verzehr vor Ort greift nun wieder der volle Satz von 19 %. Im Gegensatz dazu bleibt für Take-away und Lieferdienste der ermäßigte Steuersatz von 7 % bestehen. Der entscheidende Faktor, der diese Unterscheidung rechtfertigt, ist die Erbringung einer zusätzlichen Dienstleistung. Wenn Sie als Gastronom Sitzgelegenheiten, Tische, Geschirr und Besteck zur Verfügung stellen, um den Verzehr vor Ort zu ermöglichen und zu fördern, dann handelt es sich um eine Dienstleistung, die dem höheren Steuersatz unterliegt.

Die Details zählen: So wird der Steuersatz in der Praxis angewendet

Was genau bedeutet "Verzehr vor Ort"?

Der Begriff "Verzehr vor Ort" ist im Grunde die Bezeichnung für eine Dienstleistung, die über die reine Abgabe eines Lebensmittels hinausgeht. Konkret bedeutet dies:

  • Bereitstellung von Sitzgelegenheiten (Stühle, Bänke, Hocker)
  • Bereitstellung von Tischen
  • Servieren auf richtigem Geschirr (keine Einwegverpackungen)
  • Bereitstellung von Besteck
  • Ggf. weitere Serviceleistungen wie das Abräumen des Tisches

Sobald eine oder mehrere dieser Leistungen erbracht werden, die den Konsum im Lokal angenehmer und serviceorientierter gestalten, greift der 19 %-Satz für die Speisen.

Sonderfall Imbissstand und einfache Verkaufsstellen

Bei Imbissständen, Food-Trucks oder sehr einfachen Verkaufsstellen, wo oft nur minimale oder gar keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Sitzplätze oder das Servieren auf echtem Geschirr angeboten werden, kann es anders aussehen. Selbst wenn die Speisen in unmittelbarer Nähe verzehrt werden, greift hier häufig der ermäßigte Steuersatz von 7 %. Das liegt daran, dass der Fokus klar auf der reinen Abgabe der Speisen liegt und die "Dienstleistung" des Verzehrs vor Ort kaum oder gar nicht im Vordergrund steht. Es ist also die fehlende oder sehr geringe zusätzliche Dienstleistung, die hier den Unterschied macht.

Speisen zum Mitnehmen und Liefern: Immer 7 % Mehrwertsteuer

Die einfache Regel für Take-away und Lieferdienste

Für alle Speisen, die Sie als Gastronom zum Mitnehmen verkaufen oder per Lieferservice ausliefern, gilt weiterhin und ohne Ausnahme der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Dies ist eine klare Regelung, da bei diesen Verkaufsformen keine zusätzliche Dienstleistung des Verzehrs vor Ort erbracht wird. Der Kunde erhält das Essen in einer Verpackung und konsumiert es an einem Ort seiner Wahl.

Praxisbeispiel: Pizza im Restaurant vs. Pizza aus dem Karton

Stellen Sie sich eine köstliche Pizza vor. Wenn Sie diese Pizza im Restaurant genießen, auf einem Teller serviert, mit Besteck, und vielleicht sogar mit einem Getränk dazu, dann fallen für die Pizza 19 % Mehrwertsteuer an. Wenn Sie dieselbe Pizza jedoch zum Mitnehmen bestellen und in einem Karton verpackt erhalten, um sie zu Hause zu essen, dann gilt für diese Pizza der ermäßigte Satz von 7 % Mehrwertsteuer. Der Grund ist einfach: Im Restaurant erhalten Sie eine Dienstleistung (Sitzplatz, Service), beim Take-away nicht.

Getränke: Die 19 %-Regel mit wenigen Ausnahmen

Warum für die meisten Getränke der volle Satz gilt

Bei Getränken ist die Regelung meist eindeutiger und weniger von der Dienstleistung abhängig. Die meisten gängigen Getränke wie Softdrinks, Bier, Wein oder Säfte unterliegen grundsätzlich dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 %. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie das Getränk im Restaurant konsumieren oder es zum Mitnehmen kaufen. Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen In-Haus-Verzehr und Außer-Haus-Verkauf.

Die Ausnahmen: Wann für Getränke 7 % anfallen

Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, bei denen auch für Getränke der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt. Diese Ausnahmen sind klar definiert und gelten unabhängig vom Ort des Konsums:

  • Leitungswasser
  • Milch und Milchmischgetränke, die zu mindestens 75 % aus Milch bestehen.

Für diese spezifischen Getränke zahlen Sie also immer 7 % Mehrwertsteuer, egal ob im Restaurant oder zum Mitnehmen.

Lesen Sie auch: Gastromöbel: Leitfaden für Auswahl, Trends & Sicherheit

Was Gastronomen jetzt beachten müssen: Stolperfallen vermeiden

Korrekte Kassensystem-Einstellung und Betriebsprüfung

Für Sie als Gastronom ist die korrekte Programmierung Ihres Kassensystems von entscheidender Bedeutung. Es muss in der Lage sein, präzise zwischen den verschiedenen Steuersätzen zu unterscheiden: 19 % für Speisen vor Ort und 7 % für Speisen außer Haus sowie für die Ausnahmen bei den Getränken. Eine fehlerhafte Einstellung kann schnell zu Problemen bei einer Betriebsprüfung führen. Finanzämter legen großen Wert auf korrekte Abrechnungen, und falsche Verbuchungen können zu erheblichen Nachforderungen und Strafen führen. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Systeme zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Preisgestaltung und Kundenkommunikation nach der Steuererhöhung

Die Rückkehr zum 19 %-Satz für Speisen im Restaurant hat unweigerlich Auswirkungen auf Ihre Preisgestaltung. Viele Betriebe sahen sich gezwungen, die gestiegenen Kosten an die Kunden weiterzugeben. Eine transparente Kommunikation dieser Preisänderungen ist hierbei essenziell. Informieren Sie Ihre Gäste offen über die Gründe für Preisanpassungen, beispielsweise auf der Speisekarte oder durch Aushänge. Dies schafft Verständnis und vermeidet Enttäuschung.

Häufige Fehler bei der Abrechnung vermeiden

Um den Überblick zu behalten und kostspielige Fehler zu vermeiden, hier einige häufige Fallstricke und wie Sie sie umgehen:

  • Fehler: Falsche Kategorisierung von Speisen und Getränken im Kassensystem.
  • Lösung: Überprüfen Sie regelmäßig die hinterlegten Artikel und deren zugewiesene Steuersätze.
  • Fehler: Inkorrekte Einstellungen für Take-away-Bestellungen.
  • Lösung: Stellen Sie sicher, dass Ihr Kassensystem klar zwischen In-House und Take-away unterscheidet und die korrekten Sätze anwendet.
  • Fehler: Verwechslung der Getränkeregeln (z.B. Anwendung von 7 % auf Softdrinks).
  • Lösung: Machen Sie sich die Ausnahmen für Leitungswasser und Milchgetränke klar und programmieren Sie diese gezielt.
  • Fehler: Mangelnde Schulung des Personals.
  • Lösung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im korrekten Umgang mit dem Kassensystem und den Mehrwertsteuersätzen.

FAQ - Najczęstsze pytania

Nein, die meisten Getränke wie Bier und Wein haben 19%. Ausnahmen sind Leitungswasser und Milchgetränke (mind. 75% Milchanteil), für die 7% gelten.

Verzehr vor Ort (mit Service, Geschirr etc.) wird mit 19% besteuert. Außer-Haus-Verkauf (Take-away, Lieferung) gilt weiterhin der ermäßigte Satz von 7%.

Nicht unbedingt. Wenn ein Imbissstand keine zusätzlichen Dienstleistungen wie Sitzplätze anbietet, kann auch für Speisen der ermäßigte Satz von 7% gelten.

Betroffen sind alle Speisen, die im Restaurant verzehrt werden. Seit 1.1.2024 gilt hierfür wieder der volle Satz von 19% statt der vorherigen 7%.

Oceń artykuł

Ocena: 0.00 Liczba głosów: 0
rating-outline
rating-outline
rating-outline
rating-outline
rating-outline

Tagi

wann 7 wann 19 mwst gastronomie
/
mehrwertsteuer gastronomie
/
mwst speisen restaurant
/
steuersatz außer haus verkauf
/
7% oder 19% gastronomie
Autor Lorenz Ludwig
Lorenz Ludwig
Ich bin Lorenz Ludwig und bringe über 10 Jahre Erfahrung im Bereich Tourismus mit. Während meiner beruflichen Laufbahn habe ich umfassende Kenntnisse in der Planung und Durchführung von Reiseerlebnissen gesammelt, die sowohl für Einheimische als auch für Touristen von Bedeutung sind. Mein Fokus liegt darauf, authentische und nachhaltige Reiseoptionen zu fördern, die das kulturelle Erbe unserer Region respektieren und gleichzeitig unvergessliche Erlebnisse bieten. Als leidenschaftlicher Reisender und Autor strebe ich danach, meine Leser mit wertvollen Informationen und persönlichen Einblicken zu inspirieren. Ich glaube an die Kraft des Geschichtenerzählens, um das Interesse an weniger bekannten Reisezielen zu wecken und die Schönheit der Natur und Kultur zu vermitteln. Mein Ziel ist es, durch präzise und vertrauenswürdige Inhalte das Bewusstsein für die Vielfalt des Tourismus in unserer Region zu stärken und ein besseres Verständnis für die verschiedenen Möglichkeiten zu schaffen, die unser schönes Land zu bieten hat.

Napisz komentarz

Polecane artykuły

Mehrwertsteuer Gastronomie: 7% oder 19%? Die klare Antwort