Die Eröffnung eines gastronomischen Betriebs ist ein aufregendes Unterfangen, doch bevor die ersten Gäste bedient werden können, ist ein entscheidender bürokratischer Schritt zu meistern: die Gaststättenkonzession. Dieser Artikel dient als Ihr umfassender Leitfaden, um diesen Prozess in Deutschland zu verstehen und erfolgreich zu durchlaufen. Eine fundierte Kenntnis der Anforderungen ist unerlässlich, um den Weg zur eigenen Gastronomie reibungslos zu gestalten.
Gaststättenkonzession in Deutschland: So erhalten Sie die notwendige Erlaubnis für Ihr Lokal
- Eine Gaststättenkonzession ist in Deutschland zwingend erforderlich, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten möchten.
- Die Erteilung der Konzession hängt von Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister, Steuern), der Eignung Ihrer Räumlichkeiten und dem Nachweis Ihrer Fachkenntnisse (IHK-Unterrichtung) ab.
- Die Kosten variieren stark je nach Standort und Umfang des Betriebs, können aber von einigen Hundert bis zu mehreren Tausend Euro reichen, zuzüglich Gebühren für notwendige Dokumente und Schulungen.
- Der Antrag wird beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt gestellt; die Bearbeitungsdauer kann mehrere Wochen bis Monate betragen, weshalb eine frühzeitige Planung entscheidend ist.
- Für besondere Fälle gibt es vereinfachte Regelungen wie die vorläufige Konzession oder die Gestattung für zeitlich begrenzte Veranstaltungen.
In Deutschland ist die Gaststättenkonzession gesetzlich vorgeschrieben, um den Ausschank alkoholischer Getränke zu legalisieren. Ohne diese Erlaubnis riskieren Sie empfindliche Strafen, die von Bußgeldern bis hin zur Schließung Ihres Betriebs reichen können. Die Konzession dient nicht nur der Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, sondern auch dem Schutz der Allgemeinheit und der Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs.
Gemäß § 2 des Gaststättengesetzes (GastG) ist eine Konzession zwingend erforderlich, sobald Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Dies betrifft eine breite Palette von Betrieben, darunter Restaurants, Bars, Kneipen, Biergärten und auch Cafés, die über den Kaffee hinaus auch Wein, Bier oder Spirituosen servieren.
Für den Verkauf von ausschließlich alkoholfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen ist in der Regel keine Gaststättenkonzession, sondern lediglich eine Gewerbeanmeldung notwendig. Dies vereinfacht den Start für Betriebe, die sich auf Speisen oder nicht-alkoholische Getränke konzentrieren.
Persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers
Die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung einer Gaststättenkonzession ist die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers. Die Behörden prüfen sorgfältig, ob Sie als Person geeignet sind, ein Gastgewerbe zu führen. Dies dient dem Schutz der öffentlichen Ordnung und der Gäste.
Ein zentraler Bestandteil dieser Prüfung ist das polizeiliche Führungszeugnis. Dieses Dokument gibt Auskunft über strafrechtliche Verurteilungen. Insbesondere Vorstrafen, die auf eine mangelnde Integrität oder Unzuverlässigkeit schließen lassen wie Eigentumsdelikte, Gewalttaten, Betrug oder schwere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können zur Ablehnung des Antrags führen. Auch relevante Steuervergehen können hierbei eine Rolle spielen.
Neben dem Führungszeugnis wird auch ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister angefordert. Dieser listet gewerberechtliche Verfehlungen auf, wie zum Beispiel frühere Verstöße gegen das Gaststättengesetz, Schwarzarbeit oder die vorsätzliche Verschleppung einer Insolvenz. Solche Einträge können ebenfalls die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Darüber hinaus ist die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt unerlässlich. Sie bestätigt, dass Sie Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen sind und keine erheblichen Steuerrückstände bestehen. Dies ist für die Behörden ein wichtiger Indikator für Ihre finanzielle Seriosität und Vertrauenswürdigkeit.
Sachliche Voraussetzungen: Eignung der Räumlichkeiten
Neben der persönlichen Eignung müssen auch die Räumlichkeiten, in denen die Gastronomie betrieben werden soll, bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen. Diese Vorschriften dienen der Sicherheit, Gesundheit und dem Wohlbefinden von Gästen und Mitarbeitern.
Bauvorschriften und Brandschutz: Die Räumlichkeiten müssen den geltenden Bauvorschriften entsprechen. Dazu gehören insbesondere Regelungen zum Brandschutz, wie die Anforderung von ausreichend dimensionierten Notausgängen, die Verfügbarkeit von Feuerlöschern, funktionierende Lüftungssysteme und gegebenenfalls eine behördliche Abnahme der geplanten Nutzung durch das Bauamt. Bei größeren Umbauten oder Nutzungsänderungen ist oft eine separate Baugenehmigung erforderlich.
Hygienevorschriften und HACCP: Das Gesundheitsamt prüft die Einhaltung strenger Hygienevorschriften. Ein zentrales Element hierbei ist das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points). Dieses System zur Gefahrenanalyse und kritischen Kontrollpunkten hilft Ihnen, potenzielle Gesundheitsrisiken in der Lebensmittelkette zu identifizieren und zu beherrschen. Dies betrifft alle Bereiche, von der Lagerung über die Zubereitung bis hin zur Ausgabe von Speisen und Getränken, sowie die Sauberkeit von Küchen, Lagerräumen und Toiletten.
Jugend- und Lärmschutz: Ebenso müssen die Regelungen zum Jugendschutz beachtet werden. Dazu gehören insbesondere Altersgrenzen für den Ausschank von Alkohol und das Rauchen in Gaststätten. Auch der Lärmschutz spielt eine wichtige Rolle, um die Anwohner nicht übermäßig zu belästigen. Dies kann Schallschutzmaßnahmen, die Einhaltung von Sperrzeiten oder die Beschränkung von Außenveranstaltungen erfordern.
Nachweis der Fachkenntnis: IHK-Unterrichtung
Um sicherzustellen, dass Gastronomen über das notwendige Wissen verfügen, um ihren Betrieb gesetzeskonform zu führen, ist der Nachweis bestimmter Fachkenntnisse erforderlich. Dies geschieht in der Regel durch eine Unterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Die IHK-Unterrichtung deckt eine breite Palette von Themen ab, die für den Gaststättenbetrieb relevant sind. Dazu gehören:
- Lebensmittelrechtliche Vorschriften
- Hygienevorschriften (einschließlich HACCP-Grundlagen)
- Das Gaststättengesetz und damit verbundene Regelungen
- Jugendschutzbestimmungen
- Lärmschutz und weitere umweltrechtliche Aspekte
- Grundlagen des Arbeitsschutzes
Die Anmeldung zur IHK-Unterrichtung ist in der Regel unkompliziert. Die Schulung dauert meist einen Tag und schließt oft mit einer Bescheinigung ab, die als Nachweis für die Behörden dient. Die Kosten für diese Unterrichtung sind überschaubar, liegen aber zusätzlich zu den Gebühren für die Konzession an. Eine gute Vorbereitung auf die Inhalte kann helfen, die Prüfung zu bestehen und sich auf die Herausforderungen im Betriebsalltag vorzubereiten.
Der Antragsprozess im Detail
Nachdem Sie sich über die Voraussetzungen informiert haben, ist der nächste entscheidende Schritt die Antragstellung. Ein gut vorbereiteter Antrag beschleunigt das Verfahren erheblich.
Hier ist eine detaillierte Checkliste der Unterlagen, die Sie für den Antrag auf eine Gaststättenkonzession in der Regel benötigen:
- Antragsformular: Vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
- Personalausweis oder Reisepass: Kopie zur Identifikation.
- Polizeiliches Führungszeugnis: Beantragung beim Einwohnermeldeamt.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister: Beantragung beim Einwohnermeldeamt.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung: Ausgestellt vom zuständigen Finanzamt.
- Nachweis der IHK-Unterrichtung: Bescheinigung über die Teilnahme an der Schulung.
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis: Nachweis über das Recht, die Räumlichkeiten zu nutzen.
- Grundrisspläne der Räumlichkeiten: Oft im Maßstab 1:100, mit Kennzeichnung von Gastraum, Küche, Sanitäranlagen etc.
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH): Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauszüge aller Geschäftsführer und ggf. Prokuristen.
- Ggf. Nachweis über die gewerberechtliche Anmeldung.
Der Antrag auf Erteilung der Gaststättenkonzession wird beim zuständigen Ordnungsamt oder Gewerbeamt der Gemeinde gestellt, in der sich Ihr Gastronomiebetrieb befindet. Es ist ratsam, sich vorab auf der Webseite der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zu informieren, welche Behörde genau zuständig ist und welche spezifischen Formulare und Unterlagen benötigt werden.
Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf Gaststättenkonzession kann stark variieren. Planen Sie hierfür in der Regel mehrere Wochen, manchmal aber auch mehrere Monate ein. Dies hängt von der Auslastung des Amtes, der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der Komplexität des Falles ab. Eine frühzeitige Antragstellung ist daher unerlässlich, um Verzögerungen im Eröffnungszeitplan zu vermeiden.
Kosten der Gaststättenkonzession
Die Kosten für die Erlangung einer Gaststättenkonzession sind ein wichtiger Faktor bei der Finanzplanung. Es ist wichtig zu verstehen, dass hierbei verschiedene Gebühren anfallen können.
Die reine Gebühr für die Erteilung der Gaststättenkonzession selbst variiert erheblich. Sie kann je nach Bundesland, der jeweiligen Stadt oder Gemeinde und der Größe sowie Art des Betriebs von einigen hundert Euro bis hin zu mehreren tausend Euro reichen. Diese Gebühren sind eine Verwaltungsgebühr für die Prüfung und Erteilung der Erlaubnis.
Zusätzlich zu dieser Hauptgebühr fallen weitere Kosten an, die Sie einkalkulieren sollten:
- Gebühren für das polizeiliche Führungszeugnis (ca. 13 Euro).
- Gebühren für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister (ca. 13 Euro).
- Gebühren für die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (oft kostenlos, kann aber je nach Finanzamt variieren).
- Kosten für die IHK-Unterrichtung (variieren je nach IHK, meist zwischen 50 und 150 Euro).
- Eventuell Kosten für bauliche Anpassungen, Gutachten (z.B. Brandschutzgutachten) oder behördliche Abnahmen.
- Kosten für die Beschaffung von Plänen oder anderen erforderlichen Dokumenten.
Sonderformen und Erleichterungen
In bestimmten Situationen gibt es Möglichkeiten, den Prozess zu vereinfachen oder vorläufige Erlaubnisse zu erhalten, um flexibler agieren zu können.
Eine vorläufige Konzession gemäß § 11 GastG kann erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung der Konzession voraussichtlich erfüllt sind und ein öffentliches Interesse an einer baldigen Betriebsaufnahme besteht. Dies ermöglicht es Ihnen, den Betrieb bereits vor der endgültigen Entscheidung aufzunehmen, was besonders bei straffen Eröffnungsplänen hilfreich sein kann.
Die Gestattung nach § 12 GastG stellt eine vereinfachte, vorübergehende Erlaubnis dar. Sie wird für zeitlich begrenzte Veranstaltungen wie Straßenfeste, Vereinsfeiern, Märkte oder saisonale Biergärten erteilt, bei denen ebenfalls alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Das Antragsverfahren ist hier oft unbürokratischer und die Gültigkeitsdauer ist auf die Dauer der Veranstaltung beschränkt.
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Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Um Verzögerungen oder gar eine Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden, ist es hilfreich, sich der häufigsten Fehler bewusst zu sein und diese proaktiv zu umgehen.
Ein sehr häufiger Grund für Verzögerungen sind unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Checkliste sorgfältig durchgehen und alle geforderten Dokumente in der korrekten Form einreichen. Fehlende Unterschriften, veraltete Bescheinigungen oder falsche Formulare können den Prozess erheblich verlangsamen.
Eine unzureichende Prüfung der Räumlichkeiten kann ebenfalls zu Problemen führen. Unterschätzen Sie nicht die Bedeutung der Bau-, Hygiene- und Brandschutzvorschriften. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bauamt und dem Gesundheitsamt, um die Eignung Ihrer Räumlichkeiten zu klären, kann teure Nachbesserungen oder eine spätere Ablehnung verhindern.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die zu späte Antragstellung. Da die Bearbeitungszeiten lang sein können, sollten Sie den Antragsprozess so früh wie möglich in Ihre Gesamtplanung für die Geschäftseröffnung einbeziehen. Warten Sie nicht, bis alle anderen Vorbereitungen abgeschlossen sind, sondern starten Sie parallel mit der Konzessionsbeantragung.
