Nach dem Beschluss der jüngsten Coronaschutz-Verordnung vom 04. Mai dürfen Ferienhäuser in Sachsen wieder private Gäste beherbergen, wenn der Inzidenzwert an fünf Werktagen unter 100 liegt. Ich hoffe, es wird bald der Fall sein. Aus dienstlichen Anlass können Gäste mein Ferienhaus weiterhin unabhängig von Corona-Inzidenz-Zahlen nutzen.
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